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Datenschutz – Was ist das?

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Die datenschutzrechtlichen Vorschriften verfolgen das Ziel, das Individuum bei der automatisierten Verarbeitung seiner persönlichen Daten und deren Austausch zu schützen. Sie sind Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 I i. V. m. Art. 1I Grundgesetz. Danach bedeutet grundsätzlich jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur verarbeitet werden, wenn ein Gesetz dies vorschreibt oder die betreffende Person ausdrücklich einwilligt. Bereits in seinem Urteil zur Volkszählung im Oktober 1983 hat das Bundesverfassungsgericht das Recht des Einzelnen auf den Schutz der informationellen Selbstbestimmung definiert. In der Folgezeit wurde der Schutz dieser Individualrechte insbesondere durch das Bundes- und die entsprechenden Landesdatenschutzgesetze konkretisiert. Ferner gibt es bereichsspezifische Abweichungen, die durch entsprechende Sonderregelungen festgehalten werden.

Personenbezogene Daten dürfen nur zu dem Zweck verarbeitet werden, zu dem sie erworben wurden (Zweckbindung).

Jeder, dessen personenbezogene Daten gespeichert wurden, hat folgende Rechte, die nicht durch Verträge etc. eingeschränkt werden können:

  • Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten
  • Recht auf Berichtigung, wenn Daten unrichtig gespeichert wurden; Recht auf Löschung, insbesondere wenn die Speicherung unzulässig war
  • Recht auf Sperrung, wenn er die Richtigkeit bestreitet und sich weder die Richtigkeit noch die Unrichtigkeit feststellen lässt
  • Recht auf Folgenbeseitigung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten
  • Recht auf Schadensersatz
  • Recht, sich an einen zuständigen Datenschutzbeauftragten zu wenden, wenn er der Ansicht ist, in seinen Rechten verletzt worden zu sein

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URL:
http://www.streitz-consult.de/services/faq/datenschutz/datenschutz-was-ist-das.htm

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