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Startphase
Zunächst sollte eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden, um einen Überblick über die Standorte und die dort eingesetzten datenschutzrechtlich relevanten Programme, Verfahren und Systeme zu erhalten. ...mehr
Umsetzungsphase
Die während der Bestandsaufnahme gewonnenen Erkenntnisse werden im Hinblick auf die Einbindung des Datenschutzes in die Ablauforganisation analysiert und auf Schwachstellen und Defizite geprüft. Es wird ein Aktionsplan für die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen entwickelt und deren Verwirklichung projektiert. ...mehr
Laufende Tätigkeiten
Auf Basis der Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Umsetzungstätigkeiten wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber ein Tätigkeitsprofil entwickelt, das die laufenden Aufgaben des Datenschutzbeauftragten festlegt. Hierzu gehören insbesondere die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Datenschutzes und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (Audits, Schulungen u. a.). ...mehr
Aufwand
Von wesentlicher Bedeutung für die erforderlichen Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten und damit auch für die entstehenden Kosten sind Menge und Qualität der vorhandenen Dokumentationen und der Umfang der Aufgaben, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Auftraggebers selbst wahrgenommen werden können. ...mehr
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